KRANKENKASSENKURSE NACH §20 SGB V
Präsenzkurse
Präventionskurse nach §20 SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen i.d.R. diese Kurse mit bis zu 80% und einem individuellen Höchstsatz. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Alle unsere Kurse sind durch die Zentrale-Prüfstelle-Prävention geprüft und genehmigt.
Dauer i.d.R.: 8 x 60 Min mit einer Anwesenheitspflicht von 80% (sonst klappt die Bezuschussung nicht)
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FAQ:
Welche §20 SGB V Kurse gibt es aktuell?
Alle tatsächlich angebotenen Kurse nach §20 SGB V, die wir aktuell haben, findest Du auf dieser Seite.
Was muss ich bei der Teilnahme beachten?
Wichtig ist, dass Du eine Anwesenheit von 80% realisierst in den 8 Wochen - ansonsten bekommst Du keinen Zuschuss von Deiner Krankenkasse. Bitte frage vorab, ob und wieviel Deine Krankenkasse bezuschusst.
Wie groß sind die Gruppen?
Bis auf Nordic Walking sind die Gruppen auf max. 15 Teilnehmer begrenzt. Einige Indoor-Kurse sind allerdings kleiner aufgrund der Raumgröße.
Wie kann ich mich anmelden?
Da die §20 Kurse nicht online buchbar sind, bitten wir Dich uns eine Anfrage/Buchung per Mail zu schicken. Wir bearbeiten die Anmeldungen nach Eingangsdatum ab - wer sich zuerst meldet, bekommt den Platz! Sobald die max. TN-Anzahl erreicht ist, nehmen wir den Kurs von der Seite!​